Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Volkshochschule Feldkirchen-Westerham ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG), der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.
- Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0. Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise mit diesen Anforderungen vereinbar. - Nicht barrierefreie Inhalte
Auf der Webseite sind nicht alle PDFs UA-konform. Wir überarbeiten die PDFs aktuell. Sollten Sie ein bestimmtes Dokument benötigen, melden Sie dies bitte an vhs(at)feldkirchen-westerham.de - Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 02.08.2024 erstellt und basiert auf einer im Juli 2024 durchgeführten Selbstbewertung. - Rückmeldung und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter vhs(at)feldkirchen-westerham.de oder Sie nutzen das Kontaktformular am Ende dieser Seite.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Ansprechpartner: Sonja Harig
E-Mail: sonja.harig(at)feldkirchen-westerham.de
Telefon: +49 8063 9703 400 - Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv(at)bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Melden Sie Barrieren
Ihnen ist auf unserer Internetseite etwas aufgefallen, das nicht barrierefrei zugänglich oder vollständig nutzbar ist? Dann informieren Sie uns bitte über das rechts stehende Formular.
Im Nachrichtenfeld beschreiben Sie bitte kurz, welches Problem oder welche Mängel Sie in Bezug auf die Barrierefreiheit entdeckt haben. Zusätzlich zur Beschreibung bitten wir Sie, den Link zu ergänzen, auf welchem Sie ein Problem oder Mängel festgestellt haben.